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   BVerwG, 23.06.1971 - VII B 83.69   

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https://dejure.org/1971,2689
BVerwG, 23.06.1971 - VII B 83.69 (https://dejure.org/1971,2689)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1971 - VII B 83.69 (https://dejure.org/1971,2689)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1971 - VII B 83.69 (https://dejure.org/1971,2689)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Schankerlaubnissteuer - Rückwirkender Erlass einer Steuersatzung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1971 - VII B 83.69
    Kläger - beschlossen hat und dieser Beschluß der interessierten Öffentlichkeit durch die Tageszeitungen, die zugleich amtliche Verkündungsblätter des Kreises sind, bekanntgeworden ist, so entsprechen diese Erwägungen denjenigen, mit denen auch das Bundesverfassungsgericht das Vertrauen des Steuerpflichtigen in den Bestand des bisher geltenden Rechts für nicht mehr schutzwürdig erklärt hat (BVerfGE 8, 274 [304], 13, 261 [273]).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1971 - VII B 83.69
    Dabei ist im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. insbesondere BVerfGE 13, 261 [271]) ein solcher Vertrauensschutz in den Fällen zu verneinen, in denen die Betroffenen nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen mußten.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1971 - VII B 83.69
    Es fehlt der Hinweis auf die Gründe, die die "grundsätzliche Bedeutung" dieser Rechtssache rechtfertigen sollen (BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67

    Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1971 - VII B 83.69
    Zu der vom Kläger aufgeworfenen und vom Berufungsgericht verneinten Frage, ob das rückwirkende Inkrafttreten der Steuerordnung 1965 deshalb ausgeschlossen sei, weil die gleichlautende Steuerordnung 1964, die durch die Rückwirkung ersetzt werden solle, wegen formeller Mängel des Gesetzgebungsverfahrens - hier wegen fehlerhafter Verkündung - überhaupt nicht in Kraft getreten sei, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 19. Februar 1971 - BVerwG VII C 43.67 - Stellung genommen.
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